Mit der Inanspruchnahme der Aktion willigst Du in folgende Teilnahmebedingungen ein:
Am Empfehlungsprogramm können alle volljährigen Kunden der Welsch Finanz Berater mit Wohnsitz in Deutschland und Zugang zu einem eigenen Zahlungsverkehrskonto (z. B. Girokonto) teilnehmen. Mitarbeiter der Welsch Finanz sind ausgeschlossen.
Für die erfolgreiche Empfehlung eines Neukunden erhält der Empfehlungsgeber die Prämie nach dem tatsächlichen Zustandekommen der neuen Geschäftsbeziehung – unabhängig davon, für wie viele Finanzprodukte der Neukunde sich entscheidet. Neukunden sind volljährige Personen, die noch nicht von einem Welsch Finanz Berater betreut werden. Die Eigenempfehlung sowie eine gegenseitige Empfehlung sind ausgeschlossen.
Prämiert wird der Abschluss von Versicherungen. Für Versicherungen der Bereiche „Existenzsicherung“ und „Gesundheit & Freizeit“ wird eine einmalige Prämie in Höhe von 50 Euro gutgeschrieben (außer bei Unfall-, Reise- und Tierversicherungen). Bei allen Versicherungen des Bereiches „Grundsicherung“ (inklusive Unfall-, Reise- und Tierversicherungen) erhält der Empfehlungsgeber einmalig 15 Euro. Eine Übersicht dieser Bereiche ist auf der Seite Versicherung & Vorsorge zu finden.
Die Auszahlung der Prämie erfolgt, sobald die empfohlene Person die ersten beiden Monatsbeiträge oder den ersten Viertel, Halb- oder Jahresbeitrag der Versicherung bezahlt hat. Erforderlich ist, dass der Neukunde den Empfehlungscode des Empfehlungsgebers bei der Terminvereinbarung oder im Termin angibt und zum ersten Mal eine Versicherung über einen Welsch Finanz Berater abschließt. Außerdem müssen alle Verträge der beteiligten Personen zum Zeitpunkt der Prämienzahlung aktiv sein. Die Prämie wird auf das bekannte Zahlungsverkehrskonto (z. B. Girokonto) des Empfehlungsgebers überwiesen. Es kann bis zu 30 Tage dauern, bis die Prämie gutgeschrieben wird. Sollte bis dato keine Prämie eingegangen sein, dann kann der Empfehlungsgeber den jeweiligen Welsch Finanz Berater oder empfehlung@welschfinanz.de kontaktieren.
Eine Begrenzung der Empfehlungen von Neukunden ist nicht vorgegeben. Der Empfehlungsgeber ist für die Einhaltung der maßgeblichen – insbesondere steuer- und gewerberechtlichen – Vorschriften, verantwortlich. Aktuell sind Prämien ab 256 Euro innerhalb eines Kalenderjahres einkommensteuerpflichtig (Stand 13.03.2023). Die Parteien gehen davon aus, dass die Prämienauszahlung grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt. Von daher wird die Vergütung (brutto) stets einschließlich einer etwaigen Umsatzsteuer gezahlt.
Welsch Finanz behält sich vor, die beteiligten Personen vom Empfehlungsprogramm auszuschließen und/oder Prämien zurückzufordern, wenn Anzeichen vorliegen, dass dieses missbräuchlich genutzt wird. Das Angebot gilt nur in Deutschland und ist nicht mit anderen Aktionsangeboten kombinierbar. Die Aktion „Empfehlungsprogramm“ ist freibleibend und kann jederzeit angepasst, zeitlich befristet bzw. beendet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Informationen über die Verwendung von personenbezogenen Daten findest Du in unserer Datenschutzerklärung.